27.01.2011, 15:44
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Ich muss dir da schon wieder widersprechen, da in der von mir zitierten Passage auch von "anderen Beschlüssen" die Rede ist und die Aussage über Enthaltungen als grundsätzliche Äußerung zu verstehen ist.
Eine grundsätzliche Regelung wäre an dieser Stelle aber zumindest fragwürdig.
Ich weiß nicht, was sich die damaligen Formulierer dabei gedacht haben, aber ich würde die Regelung jetzt nicht grundsätzlich auch auf Wahlen ausdehnen wollen, zumal ich nicht sicher bin, ob Wahlen als eine Form des Beschlusses überhaupt durchgehen.

