28.01.2011, 10:30
Zitat:Original von José Maria Tioxalaj
Ich habe mich doch ganz klar für weder ja noch nein, sondern für ein klares und deutliches jein entschieden, auch wenn diese Entscheidung offenbar einigen Leuten nicht passt.
Das hat nichts damit zu tun dass dein Abstimmverhalten mir nicht passen würde. Dass Enthaltungen bei der Feststellung einer einfachen Mehrheit nicht berücksichtigt werden ist einfach nur die gebräuchliche Auslegung (ich räume gerne ein dass die gebräuchliche Auslegung nicht zwingend die sein muss die auf der OIK Gültigkeit hat aber wie Carmen schon angemerkt hat werden auch hier Enthaltungen üblicherweise nicht berücksichtigt, es ist also nicht so dass das nur in diesem einen Fall extra wegen deiner Stimme so gehandhabt wird)
Zitat:Original von José Maria Tioxalaj
Ich hielte eine absolute Mehrheit bei Wahlen für angemessener, wenn nicht die erforderliche Mehrheit erreicht wird, wäre ich für die Einführung einer Stichwahl mit den besten zwei Kandidaten, bei weniger Kandidaten eine Neuwahl. Dann wäre ganz klar dass der Kandidat mindestens 50+x% benötigt, und nicht nur 50 oder gar noch weniger Prozent.
Da habe ich ein paar Bedenken.
1. "absolute Mehrheit" bezeichnet die Mehrheit aller Stimmberechtigten (was bedeutet dass bei unter 50% Wahlbeteiligung nicht mal eine Chance bestehen würde ein gültiges Ergebnis zu erhalten). Der Ausdruck für die Mehrheit aller gültigen abgegebenen Stimmen lautet "einfache Mehrheit" (entschuldige wenn das pedantisch klingt aber unklare Formulierungen bei der Wahlregelung haben uns diese ganze Diskussion erst eingebracht)
2. Ich halte die Forderung nach einer einfachen (oder sogar einer absoluten) Mehrheit in diesem Fall für unpraktisch. 3 Monate sind keine besonders lange Zeit und alles was davon für zusätzliche Wahlgänge aufgewandt werden muss verkürzt die Zeit in der ein Kandidat sein Amt tatsächlich ausüben kann. Ein zweiter Wahlgang kostet 7 Tage Zeit, eine komplette Neuwahl insgesamt 21 (14 bei verkürzter Ausschreibungsfrist) und selbst das sind Mindestzeitspannen die sich nochmal verlängern wenn der zweite Wahlgang bzw die Neuwahl nicht sofort eingeleitet wird sondern vielleicht mit 1-2 Tagen Verzögerung. Ich ziehe in diesem Fall eine relative Mehrheit als Kriterium vor weil sie die beste Chance bietet in möglichst kurzer Zeit zu einem Ergebnis zu kommen. Wenn du härtere Anforderungen an die Wahl eines Kandidaten stellen und dafür auch die erhöhte Wahrscheinlichkeit dass ein zweiter Wahlgang oder womöglich Neuwahlen notwendig werden in Kauf nehmen möchtest dann sollte damit wenigstens eine längere Amtszeit verknüpft sein (einfach damit der ganze Aufwand nicht alle 3 Monate sondern vielleicht nur alle 6 betrieben werden muss)

