01.02.2011, 09:37
Wer nach Karneval bis Ostern "ethaltsam" lebt, tut etwas bestimmtes eben nicht.
Daraus folgt für mich, dass wenn ich mich bei Abstimmungen der Stimme enthalte, ich abstinent in dieser Sache bleibe, also von meinem Wahlrecht ausdrücklich keinen Gebrauch mache. Hätte ich durch "Nichthingehen" zwar auch gekonnt, so weiss es aber wenigstens jeder....oder so...^^
Daraus folgt für mich, dass wenn ich mich bei Abstimmungen der Stimme enthalte, ich abstinent in dieser Sache bleibe, also von meinem Wahlrecht ausdrücklich keinen Gebrauch mache. Hätte ich durch "Nichthingehen" zwar auch gekonnt, so weiss es aber wenigstens jeder....oder so...^^

