12.02.2011, 17:53
In Vertretung des Herrn Vizedirektors für Kartenanträge eröffne ich das Verfahren zur Löschung der MN "Großherzogtum Bazen" von der OIK-Karte gemäß § 8 des Kartenregelwerkes.
Der Delegierte der MN "Großherzogtum Bazen" hat im Vorlauf den Wunsch geäußert, daß die MN "Großherzogtum Bazen" als inaktiv anerkannt wird.
Wird dieser Status nunmehr zuerkannt, hat dies eine Löschung von der OIK-Karte zur Folge.
Von Seiten der betroffenen MN kann dieser Maßnahme innerhalb eines Monates (also bis einschließlich 11.03.2011) widersprochen werden.
gez. i.V. Fresse
Der Delegierte der MN "Großherzogtum Bazen" hat im Vorlauf den Wunsch geäußert, daß die MN "Großherzogtum Bazen" als inaktiv anerkannt wird.
Wird dieser Status nunmehr zuerkannt, hat dies eine Löschung von der OIK-Karte zur Folge.
Von Seiten der betroffenen MN kann dieser Maßnahme innerhalb eines Monates (also bis einschließlich 11.03.2011) widersprochen werden.
gez. i.V. Fresse

