22.04.2011, 01:05
Der Delegierten Böhm steht es frei einen eigenen Antrag zu stellen,nur nicht in Meinem,ich teile ihren Ansatz nicht.
Zudem was Frau Fresse sagt :
Stellt sich mir die Frage : Wie lang ist ein *MN Nickerchen * ?Ab wann ist eine MN *liebgewonnen* und dürfen die dann länger/ewig ein OIK *Nickerchen* halten und bei den anderen (Schmuddelkindern ? ) gilt dann ein Inaktivantrag ?
Ausserdem hat bei einem *Antrag auf Inaktivität* die MN doch die Möglichkeit aus seinem Nickerchen zu erwachen und seinen Widerspruch zu bekunden..
Bei solchen Debatten schaue ich dann doch mal gen CARTA die,man möge mich prügeln eine *90 Tage Regelung* hat...
Zudem was Frau Fresse sagt :
Zitat:Denn: Wo wäre unser Spiel erschwert, wenn wir den Kehrbesen mal im Besenschrank lassen? Was bringt es uns, wenn wir liebgewonnene MNs wegen einem erkannten Nickerchen gleich wegradieren?
Stellt sich mir die Frage : Wie lang ist ein *MN Nickerchen * ?Ab wann ist eine MN *liebgewonnen* und dürfen die dann länger/ewig ein OIK *Nickerchen* halten und bei den anderen (Schmuddelkindern ? ) gilt dann ein Inaktivantrag ?
Ausserdem hat bei einem *Antrag auf Inaktivität* die MN doch die Möglichkeit aus seinem Nickerchen zu erwachen und seinen Widerspruch zu bekunden..
Bei solchen Debatten schaue ich dann doch mal gen CARTA die,man möge mich prügeln eine *90 Tage Regelung* hat...

