09.06.2011, 18:53
Ich sehe eine solche Änderung in Verbindung mit der Tatsache dass es nach wie vor unzulässig ist sich gleich zu Anfang mit einem geteilten Staatsgebiet (also eventuellen Kolonien) eintragen zu lassen durchaus kritisch (auch wenn die Probleme zu denen das führen könnte sich nicht auf absehbare Zeit bemerkbar machen müssen).
Ich hatte vor einer Weile schon mal einen unverbindlichen Vorschlag zu diesem Punkt unterbreitet. Wenn die Fristen für Gebietserweiterungen so drastisch nach oben korrigiert werden sollen, sollte meiner Meinung nach MNs mit per Grundkonzeption geteiltem Staatsgebiet die Möglichkeit eingeräumt werden dieses auch von Anfang an vollständig eintragen zu können.
Was ich auch etwas vermisse ist eine kurze Erklärung weshalb eine solche Änderung aus Sicht des Delegierten aus Targa notwendig erscheint (im Moment kann ich über den Gedankengang dahinter nur spekulieren was ich höchst ungern tue).
Ich hatte vor einer Weile schon mal einen unverbindlichen Vorschlag zu diesem Punkt unterbreitet. Wenn die Fristen für Gebietserweiterungen so drastisch nach oben korrigiert werden sollen, sollte meiner Meinung nach MNs mit per Grundkonzeption geteiltem Staatsgebiet die Möglichkeit eingeräumt werden dieses auch von Anfang an vollständig eintragen zu können.
Was ich auch etwas vermisse ist eine kurze Erklärung weshalb eine solche Änderung aus Sicht des Delegierten aus Targa notwendig erscheint (im Moment kann ich über den Gedankengang dahinter nur spekulieren was ich höchst ungern tue).

