09.06.2011, 19:23
Zitat:Original von Max Grün
darf er nicht. es gibt keine gemeinsame Landesgrenze die eine Targische Minderheit begründen muss
Tut er auch nicht.
Zitat:@Mehregaan: Deine Begründung hab ich gelesen, gerade nochmal. Und sie überzeugt mich nicht. Was hat euch die Ausgestaltung eines anderen Landes zu interessieren? "Könnte kidingsbums beeinträchtigen" ?
Da würde ich schon gern wissen in wieweit? Unsere jeweils neuen Nachbarn haben in ziemlich realer Hinsicht unsere Sim "beeinträchtigt", aber nicht so, daß es uns ein Veto wert gewesen wäre. Wir haben uns jeweils kurz friedlich beredet, schon war alles klar.
Wenn nicht begründet wird, wie man selber konkret betroffen ist, ist ein Veto unterste Schublade.
Dann hast du sie offenbar aber nicht verstanden. Ich kann nicht beurteilen ob die Ausgestaltung unsere Sim beeinträchtigt aus dem einfachen Grund weil diese Gebietserweiterung keine Ausgestaltung hat und alles was man uns auf nachfragen hinrotzt und das ist genau der richtige Begriff dafür, sind ein paar Halbsätze und RL-Vergleiche, das ist eine Mischung aus XX und XY.
Und was es mich interessiert? Was interessiert es Dich? Wer in die targische erweiterte Nachbarschaft will, der muss mit den Ansprüchen der künftigen Nachbarn leben, soweit diese vom Regelwerk der OIK gedeckt sind, und das sind sie offenbar sonst wäre mein Veto nicht durchgegangen.
Witzig ist nur, dass der Direktoriumsentscheid von den Beteiligten scheinbar akzeptiert wird, aber wie sollte es anders sein, irgendwer wieder ankommt und den Klugscheißer-Tango tanzt.

