18.06.2011, 13:01
Die Diskussion ist eröffnet.
Zur Frage betreffend die Geschäftsordnung: Eine Diskussionszeit von mindestens zehn Tagen pro Abstimmungsgegenstand ist vorgeschrieben. Falls die Diskussion zu diesem Antrag jedoch "nur" zehn Tage in Anspruch nimmt und die Diskussion zum Antrag des Delegierten Targas noch mindestens zehn Tage von diesem Zeitpunkt an, dann wird die Abstimmung zu diesem Antrag vor der Abstimmung zum Antrag des Delegierten Targas eingeleitet werden. (Basierend auf Artikel 5, Punkt 2 der Geschäftsordnung.)
Zur Frage betreffend die Geschäftsordnung: Eine Diskussionszeit von mindestens zehn Tagen pro Abstimmungsgegenstand ist vorgeschrieben. Falls die Diskussion zu diesem Antrag jedoch "nur" zehn Tage in Anspruch nimmt und die Diskussion zum Antrag des Delegierten Targas noch mindestens zehn Tage von diesem Zeitpunkt an, dann wird die Abstimmung zu diesem Antrag vor der Abstimmung zum Antrag des Delegierten Targas eingeleitet werden. (Basierend auf Artikel 5, Punkt 2 der Geschäftsordnung.)

