26.06.2011, 17:46
Lieber Herr Bötscher,
von mir erst einmal ein ganz herzliches Willkommen.
Wir freuen uns sehr, daß Sie Interesse an der traditionellen virtuellen Welt der OIK haben.
Ich kann Ihnen bereits versichern, daß Ihr Kartenantrag völlig der Form entspricht und sie alle Vetonationen verständigt haben.
Im Vorfeld hat leider Ihr möglicher Nachbar im Norden, das Fürstentum Austbard, Bedenken wegen Ihrer angedachten Staatsfläche geäußert und dies begründet.
Quelle
Wollen Sie sich zunächst mal zwanglos mit dem austbardischen Delegierten außerhalb des Kartenverfahrens darüber unterhalten?
Ich kann Ihnen das ans Herz legen, da außerhalb des offiziellen Kartenverfahrens oftmals schnellere Lösungen gefunden werden.
Zum beantragten Staatskürzel:
Auch hier haben Sie völlig regelwerkskonform Ve beantragt. Bisher waren jedoch ausschließlich große Buchstaben üblich. Deshalb möchte ich nachfragen, ob für Sie, um diese ungeschriebene Norm fortzuführen, auch ein VE in Frage käme?
von mir erst einmal ein ganz herzliches Willkommen.
Wir freuen uns sehr, daß Sie Interesse an der traditionellen virtuellen Welt der OIK haben.
Ich kann Ihnen bereits versichern, daß Ihr Kartenantrag völlig der Form entspricht und sie alle Vetonationen verständigt haben.
Im Vorfeld hat leider Ihr möglicher Nachbar im Norden, das Fürstentum Austbard, Bedenken wegen Ihrer angedachten Staatsfläche geäußert und dies begründet.
Quelle
Wollen Sie sich zunächst mal zwanglos mit dem austbardischen Delegierten außerhalb des Kartenverfahrens darüber unterhalten?
Ich kann Ihnen das ans Herz legen, da außerhalb des offiziellen Kartenverfahrens oftmals schnellere Lösungen gefunden werden.
Zum beantragten Staatskürzel:
Auch hier haben Sie völlig regelwerkskonform Ve beantragt. Bisher waren jedoch ausschließlich große Buchstaben üblich. Deshalb möchte ich nachfragen, ob für Sie, um diese ungeschriebene Norm fortzuführen, auch ein VE in Frage käme?

