06.07.2011, 11:52
Mir stellt sich das so dar: Wahlwiederholung = Stichwahl. So dürfte die Regel gemeint sein. Wenn Sie das anders sehen, gehen sie doch vor das Verfassungsgericht. (Karlsruhe, Den Haag, Kopenhagen, Stockholm, Tel Aviv, Helsinki, Mexiko-Stadt, Alma Ata? Keine Ahnung, wer dafür zuständig wäre.)

