06.07.2011, 12:07
Zitat:Original von Niketas ChoniatésVielleicht ist sie so gemeint vielleicht auch nicht ,ich gehe davon aus wie wurde das Gehandhabt da auch der GO kein klare Vorlagen für so etwas von sich gibt.
Mir stellt sich das so dar: Wahlwiederholung = Stichwahl. So dürfte die Regel gemeint sein. Wenn Sie das anders sehen, gehen sie doch vor das Verfassungsgericht. (Karlsruhe, Den Haag, Kopenhagen, Stockholm, Tel Aviv, Helsinki, Mexiko-Stadt, Alma Ata? Keine Ahnung, wer dafür zuständig wäre.)
Die Wörter Wahlwiederhohlung und Stichwahl ,und somit ihre Bedeutung..sind nach meine Meinung nicht Identisch.
Wenn andere das anders Sehen? ja bitte sehr, das Respektiere ich was nicht beinhaltet das ich meine Meinug ändern muss.
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Duden Sagt :
Wahlwiederholung
Stichwahl


