07.07.2011, 13:17
Zitat:Original von Max Grün
Theoretisch folge ich der Executivdirectionsmeinung, aber der gute Kaiser hat vergessen die drei Kandidaten zu befragen ob sie aussteigen möchten. (sich selbst wird er vielleicht gefragt haben aber die anderen nicht. ) das ist für mich der eigentliche Fehler,
Nach meinem Rechtsverständnis ist es ohnehin jederzeit nach einer Kandidatur möglich, diese zurückzuziehen - vor, während und nach der Wahl (Wobei letzteres natürlich dann technisch kein Rückzug der Kandidatur, sondern eine Verweigerung der Annahme der Wahl ist). Wir können ja niemanden dazu zwingen, irgendein Amt auszuüben.

Zitat:das Hussdroddelgeschwätz ist weiter nicht von Belang.
Hier sind wir uns absolut einig.

