18.07.2011, 23:02
Streichen würde ich nicht, ersetzen wäre vielleicht angebracht, man könnte etwa so formulieren:
Grundsatz sei die Eintragung eines ungeteilten Staatsgebietes oder das maßvoll geteilte Staatsgebiet in aneinandergrenzenden Planquadraten. Sofern geteilte Staatsgebiete angestrebt werden, darf dies nur dann gewährt werden, wenn ein solches geteiltes Staatsgebiet für die Simulation des Antragstellers aus naheliegenden Gründen wichtig und dieses geteilte Staatsgebiet in all seinen Teilen hinreichend ausgestaltet ist. Dabei sind Maß und Ziel sowie Rücksicht auf die Gesamtkarte zu wahren.
Grundsatz sei die Eintragung eines ungeteilten Staatsgebietes oder das maßvoll geteilte Staatsgebiet in aneinandergrenzenden Planquadraten. Sofern geteilte Staatsgebiete angestrebt werden, darf dies nur dann gewährt werden, wenn ein solches geteiltes Staatsgebiet für die Simulation des Antragstellers aus naheliegenden Gründen wichtig und dieses geteilte Staatsgebiet in all seinen Teilen hinreichend ausgestaltet ist. Dabei sind Maß und Ziel sowie Rücksicht auf die Gesamtkarte zu wahren.

