23.07.2011, 13:46
Zitat:Original von Kaiser Veuxin II.
Der Delegierte Drachensteins hat folgenden Erweiterungsvorschlag für das Kartenregelwerk eingebracht:
Zitat:§7 Veränderung anderer Angaben eines Staates
1. Wenn der betroffene Staat im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie für entsprechenden Wunsch äußert, werden seine Angaben zu Staatsnamen und Homepage- oder Foren-URL geändert.
§8 Gebietsteilung
1. Ein Staatsgebiet wird geteilt und fortan als mehrere Staaten behandelt, wenn der betroffene Staat im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den entsprechenden Wunsch äußert, und dem nicht innerhalb einer Woche von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Der Antrag auf Gebietsteilung entspricht dem auf Gebietsreservierung, wobei die erforderlichen Angaben für jeden aus der Teilung hervorgehenden Staat zu erbringen sind.
Die Diskussion ist eröffnet.
Da mir gerade ein Beitrag beim Abschicken verlustig gegengen ist, mache ich es kurz:
7 ist eigentlich selbstverständlich, aber deshalb auch nahezu überflüssig. Während jetzt vielleicht eine MN ihre Angaben von einem Direktor mal nicht geändert bekommt, wäre mit diesem Paragraphen nun ein Anspruch begründet, den Namen eventuell zweimal am Tag ändern zu lassen. "Nein, wir heißen jetzt doch nicht mehr Klopsburg sondern Wurstelstein!!!!! Ähm nee, jetze doch lieber Fischland für immer!!!! Oder halt, darüber müssen wir noch mal abstimm'!"
Bei 8.1 ist die Wiederspruchsfrist meines Erachtens deutlich zu kurz, gerade, wenn man bedenkt, welchen Schabernack so ein Delegierter treiben kann, zumal es ja auch mal Phasen relativer Inaktivität gibt.
Die Bedingungen unter 8.2 verstehe ich nicht, da ja vorher ein gemeinsames Forum bzw. Netzauftritt benutzt wurde, dürften die Reservierungsbedingungen schon dadurch erfüllt sein, oder wie soll überprüft werden, wer ein Anrecht auf die Altbeiträge hat?

