24.07.2011, 13:46
Zitat:Original von Kaiser Veuxin II.
Es geht darum, dass diese für alle neu aus der Teilung hervorgehenden Staaten zu erbringen sind, wie im Text steht - dass also jeder neu aus der Teilung hervorgehende Staat über
"a) voller Name der Nation
b) URL der Webseite oder des Forums (Existenznachweis)
c) mind. Name des zuständigen Ansprechpartners
d) URL zum Aktivitätsnachweis
e) Kartenausschnitt mit der gewünschten Position sowie der vorläufigen Form und Größe des Antragsgebietes
f) eine gültige email Adresse des Ansprechpartners"
verfügt.
Also das ist doch viel zu kompliziert, zumal ja bei einer Teilung ja wenn überhaupt nur eine neue MN entsteht.

