24.07.2011, 20:47
Zitat:Original von Kaiser Veuxin II.
Die Informationen müssen für alle hervorgehenden Staaten logischerweise vorhanden sein. Sofern sie für einen der hervorgehenden Staaten die gleichen bleiben, genügt ja auch ein entsprechender Verweis, und für alle resultierenden Staaten reicht ja auch ein Kartenausschnitt mit den neuen Grenzen. Sie dürfen das nicht alles rein auf den aktuellen Fall von Great Alemin und Victorien beziehen - es könnte ja auch ein Staat in drei Teilstaaten zerfallen, die alle dann einen anderen Namen, einen neuen Ansprechpartner, etc. haben. Diese Regelwerksänderung soll ja nicht nur für den Moment sein, sondern möglichst allen nachfolgenden sich teilenden Staaten ebenso dienen.
Da hat der gute Mann recht.

