30.07.2011, 15:32
Zitat:Original von Bianca Böhm
Ja, aber unter "Verwaltung" ist auf jeden Fall nicht die "Entscheidungsfreiheit" zu verstehen, wenn es um Änderungen an derselbigen geht. Jedenfalls nicht nach meinem Verständnis.
Der Änderungsvorschlag stellt es dem Direktorium ja auch nicht frei nach Belieben Änderungen an der Karte vorzunehmen sondern bietet bei einer Löschung einer MN samt Landmasse die Optionen die Form der Karte im Wesentlichen trotz dieser Löschung beizubehalten oder die Region in einen Zustand zurückzuversetzen den sie vor Eintragung der gelöschten MN einmal hatte.
Zitat:Original von Bianca Böhm
Ich würde sogar sagen, dass nicht jeder Delegierte hier ständig mitliest.Aber das ist ja deren Sache, in wie weit sie sich dafür interessieren oder nicht. Doch ihnen auch noch was "nach zu tragen", dass halte ich für reichlich übertrieben.
Das sehe ich etwas anders. Auch bei Anträgen auf Eintragung oder Gebietserweiterung erwartet niemand von benachbarten MNs dass ihre Delegierten den betreffenden Antrag von allein innerhalb der Vetofrist finden und darauf reagieren. Daraus würde ich ableiten dass es bei der OIK durchaus üblich ist eine MN über Änderungen in ihrer Umgebung auf die sie Einfluss nehmen könnte aktiv zu informieren. Eine MN hat natürlich kein Vetorecht gegen die Löschung eines Nachbarn aber mit dem Änderungsvorschlag so wie er formuliert wurde kann sie sich in einem solchen Fall zumindest dafür aussprechen dass die Geographie in ihrer Nachbarschaft so in etwa erhalten bleibt, was immerhin eine Möglichkeit der Einflussnahme ist.
Zitat:Original von Bianca Böhm
Gut, um Ärger nicht zu provozieren, kann man so handeln, auch wenn man dazu nicht verpflichtet ist. Allerdings wird es schwierig, wenn es eine Landmasse ist, die von Nachbarstaaten vollständig umsäumt ist. Außerdem wäre zu klären, ob die zu löschende Landmasse nicht schon vor Eintragung der Nation in dieser Form bestanden hat. Ich finde, das ist alles echt ein bisschen viel Aufwand dafür, dass alle -zig Jahre mal eine Nation darauf dringt, dass die Landmasse "ihr geistiges Eigentum" ist und deshalb zu entfernen ist.
Bei einer MN auf dem Festland ohne Küstenlinie ist die Löschung der Landesformen einfach, es müssen nur die eingezeichneten Grenzen gelöscht werden. Ist die betreffende MN von anderen Ländern umgeben sind die Grenzverläufe sowieso nicht exklusiv die dieser einen MN da sie sich diese ja mit jeweils einem Nachbarn teilt (eine Änderung dieser Grenzverläufe müsste die MN die sich löschen lassen möchte dann wohl einzeln mit denen verabreden). Einen Zustand wiederherzustellen der vor Eintragung der zu löschenden MN bestanden hat ist eine Möglichkeit die ausdrücklich zugelassen wird.
Zitat:Original von Bianca Böhm
Vielleicht sollte man das dann in diesem einen spezielle Fall doch eher unbürokratisch lösen, wenns unbedingt sein muss.
Das wäre schön aber leider hat gerade der Fall der Löschung Hansastans gezeigt dass das so offenbar nicht funktioniert.


Aber das ist ja deren Sache, in wie weit sie sich dafür interessieren oder nicht. Doch ihnen auch noch was "nach zu tragen", dass halte ich für reichlich übertrieben.