30.07.2011, 19:14
Zitat:Original von Bianca Böhm
Zitat:.... steht es dem Direktorium frei diese durch Landmasse vergleichbarer Größe und Ausrichtung zu ersetzen ....
Dieser Satz besagt, pingelig genau ausgelegt, dass das Direktorium darüber entscheidet, ob oder ob nicht. Ein böswilliger Geist könnte auch einfach mit "nein" plädieren und dann würde, hier im spezielen Fall, Aquatropolis blöd aus der Wäsche schauen oder genauer gesagt.... ins Nichts.Und genau das will ich so nicht.
An dieser Stelle verweise ich nochmal auf den zweiten Punkt der laut Vorschlag ergänzt werden soll:
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4. Eine Ersetzung gelöschter Landmasse muss erfolgen wenn sich wenigstens eine MN, welche in Bezug auf die zu löschende MN die in §7 (1) aufgeführten Merkmale eines benachbarten Staates aufweist, innerhalb von 7 Tagen nachdem sie über den gestellten Löschantrag in Kenntnis gesetzt wurde für eine Erhaltung der lokalen geographischen Verhältnisse ausspricht.
[/doc]


Und genau das will ich so nicht.