30.07.2011, 19:25
Zitat:Original von Friederike Fresse
Hier verbreitet Madame wohl mal wieder eine spezielle Interpretation des Regelwerkes und ist gleichsam in Bereiche vorgedrungen, wo sie nichts verloren hat.
Nö, weder "mal wieder", noch "speziell". Die Trennung zweier Staaten ist eine rein politische Angelegenheit. ;)
Aber gut, wenn man nicht gar so pingelig ist, wie Sie, was ja nur sehr selten bei Ihnen vorkommt, dann kann man das als Antrag nach § 6a Kartenregelwerk werten. ;)
Zitat:§6 Gebietsveränderungen
1. Eine Gebietsveränderung ist nur auf freien oder eigenen Flächen zulässig. Weiterhin gilt §7.
2. Eine Gebietsveränderung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt.
3. Ausgenommen von § 6 Abs. 2 sind Anträge auf Gebietsverkleinerungen. Sie sind auch dort zulässig, wo kein Staat ein Vetorecht besitzt. Das Vetorecht des Direktoriums nach § 7 bleibt unberührt.
4. Eine Gebietsveränderung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
5. Eine Gebietserweiterung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
6. a) Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, auch in Form der Modifizierung der ursprünglich eingetragenen Staatsgrenzen, ist nur alle 4 Monate einmal und erstmalig frühestens 4 Monate nach der Eintragung zulässig.
Also nichts für Ungut und guten Tag noch allerseits. :)

