06.08.2011, 22:41
Zitat:Dabei hätte ich aber Bauchgrummeln - denn *die Geschmäcker* sind verschieden - was für mich ästhetisch wär,ist sicher für andere unakzeptabel.Dann hätten wir hier Ästhetikdebatten :-).
Vetorecht für Anlieger solcher Maßnahmen müßte natürlich sein, ich hatte mir da aber kaum weiter Gedanken gemacht.
Ich merke auch gerade, daß es bei diesem angestrebten Recht zur Wiederherstellung ein ganz generelles Problem gibt und zwar dann, wenn eine alte Landmasse gelöscht oder stark verändert wurde und zwischen dieser Veränderung und der Beschwerde eines Anliegers bereits ein Antrag auf Eintragung/Reservierung gestellt wurde.

