07.08.2011, 10:41
Zitat:Original von Ernst Willun
Ich merke auch gerade, daß es bei diesem angestrebten Recht zur Wiederherstellung ein ganz generelles Problem gibt und zwar dann, wenn eine alte Landmasse gelöscht oder stark verändert wurde und zwischen dieser Veränderung und der Beschwerde eines Anliegers bereits ein Antrag auf Eintragung/Reservierung gestellt wurde.
Da sehe ich nun überhaupt kein Problem. Eine MN die ein Recht auf Wiederherstellung geographischer Verhältnisse nach einer Löschung hätte, wäre auch bei einem Antrag auf Eintragung vetoberechtigt. Falls also zwischen der Änderung im Rahmen einer Löschung und dem Wunsch eines Anliegers diese rückgängig zu machen tatsächlich eine neue MN versucht sich dort anzusiedeln, müsste sie sich sowieso mit den Anliegern einigen. Damit sollte das ausreichend abgefangen sein.
Was die Regelung den Beirat betreffend angeht, sofern keine benachbarte MN ausdrücklich Wert darauf legt Ersatzlandmasse eintragen zu lassen, möchte ich die Möglichkeit nicht ausschließen dass auch jemand anders einen entsprechenden Antrag stellen kann (zum Beispiel auf Grundlage eines persönlichen ästhetischen Empfindens
), nur entscheidet dann eben der Beirat darüber das heisst es müsste sich immer noch eine Mehrheit für einen solchen Antrag finden.

