09.08.2011, 17:39
@Bianca Böhm
Vorschlag :
[doc]
§8 Gebietsteilung
1. Ein Staatsgebiet wird geteilt und fortan als mehrere Staaten behandelt, wenn die beteiligten Staaten innerhalb der OIK eine übereinstimmende Willenserklärung dahingehend abgegeben haben.
2. Der Antrag auf Gebietsteilung entspricht dem auf Gebietsreservierung, wobei die erforderlichen Angaben für jeden aus der Teilung hervorgehenden Staat zu erbringen sind.[/doc]
Vorschlag :
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§8 Gebietsteilung
1. Ein Staatsgebiet wird geteilt und fortan als mehrere Staaten behandelt, wenn die beteiligten Staaten innerhalb der OIK eine übereinstimmende Willenserklärung dahingehend abgegeben haben.
2. Der Antrag auf Gebietsteilung entspricht dem auf Gebietsreservierung, wobei die erforderlichen Angaben für jeden aus der Teilung hervorgehenden Staat zu erbringen sind.[/doc]

