26.01.2006, 15:45
Man muss ja nicht aus jeder Mücke einen Elefanten machen.
Wenn eine öffentliche Abstimmung nicht gewollt ist, ist sie nach Artikel 5 der Geschäftsordnung auch jetzt schon geheim durchführbar. Warum soll man diese "kann" Bestimmung zugunsten einer aus den obrig genannten Gründen vorzuziehenden öffentlichen Abstimmung abschaffen und Wahlen und Abstimmungen künftig gleichsetzen?
Nebenbei gesagt besteht ja sowieso ein Unterschied zwischen Personenwahlen und Sachabstimmungen...
Wenn eine öffentliche Abstimmung nicht gewollt ist, ist sie nach Artikel 5 der Geschäftsordnung auch jetzt schon geheim durchführbar. Warum soll man diese "kann" Bestimmung zugunsten einer aus den obrig genannten Gründen vorzuziehenden öffentlichen Abstimmung abschaffen und Wahlen und Abstimmungen künftig gleichsetzen?
Nebenbei gesagt besteht ja sowieso ein Unterschied zwischen Personenwahlen und Sachabstimmungen...

