19.03.2012, 18:43
Zitat:Original von Ernst Willun
Im übrigen wurde das Haff seinerzeit von Neuenkirchen eingetragen, wiederherstellen könnte man ja eigentlich bloß den Zustand bevor da sich überhaupt jemand eintragen ließ.
Das ist nicht ganz richtig.
Nach der am 3.9.2011 beschlossenen Änderung des §9 gilt:
Zitat:...
5. Falls kein entsprechender Wunsch seitens einer benachbarten MN geäußert wird, kann auf Beschluss des Beirats dennoch die Schaffung einer solchen Ersatzlandmasse oder die Wiederherstellung eines Zustandes vor Eintragung der gelöschten MN auf dem betreffenden Kartenausschnitt erfolgen.
Das heißt es könnte prinzipiell der Zustand der Küste vor Eintragung Greifenburgs wiederhergestellt werden wenn der Beirat das beschließen sollte (und nicht nur der Zustand bevor da überhaupt jemals jemand eingetragen wurde).
Das Regelwerk wurde nach Beschluss dieser Änderung nicht aktualisiert und hängt daher immer noch auf dem Stand vom 22.8.2011 aber deswegen wird diese Regel ja nicht unwirksam.

