19.03.2012, 21:34
Zitat:Original von Erica Simmons
Zitat:Original von Ernst Willun
Im übrigen wurde das Haff seinerzeit von Neuenkirchen eingetragen, wiederherstellen könnte man ja eigentlich bloß den Zustand bevor da sich überhaupt jemand eintragen ließ.
Das ist nicht ganz richtig.
Nach der am 3.9.2011 beschlossenen Änderung des §9 gilt:
Zitat:...
5. Falls kein entsprechender Wunsch seitens einer benachbarten MN geäußert wird, kann auf Beschluss des Beirats dennoch die Schaffung einer solchen Ersatzlandmasse oder die Wiederherstellung eines Zustandes vor Eintragung der gelöschten MN auf dem betreffenden Kartenausschnitt erfolgen.
Das heißt es könnte prinzipiell der Zustand der Küste vor Eintragung Greifenburgs wiederhergestellt werden wenn der Beirat das beschließen sollte (und nicht nur der Zustand bevor da überhaupt jemals jemand eingetragen wurde).
Das Regelwerk wurde nach Beschluss dieser Änderung nicht aktualisiert und hängt daher immer noch auf dem Stand vom 22.8.2011 aber deswegen wird diese Regel ja nicht unwirksam.
Nun gut, war mir entgangen, obwohl ich - glaube ich - sogar abgestimmt habe. Aber die Formulierung ist äußerst grenzwertig: "Falls kein entsprechender Wunsch seitens einer benachbarten MN geäußert wird[...]". Das heißt doch, daß bloß irgendein Nachbar zu äußern braucht und schon wird ein xbeliebiger Zustand wiederhergestellt.
Dann brauchen wir also keine Abstimmung, sondern Wegland braucht nur den Wunsch zu äußern... Ich äußere dann allerdings den Wunsch, das darüberliegende Planquadrat, bei dem ich Nachbar bin, wieder wie 2002 zu gestalten.
Ehrlich, sozusagen als Appell: Das hier ist zwar keine Jura-Sim, aber ich würde es begrüßen, Regelungen so zu formulieren, daß ihre Anwendung nach dem Wortlaut auch problemlos möglich ist.

