19.03.2012, 22:44
Eigentlich ist die Formulierung in Verbindung mit §9/4 zu sehen.
Landmasse wurde nicht zusammen mit Greifenburg entfernt also kann auch kein Wunsch nach Ersatzlandmasse geäußert werden. Der Wortlaut gibt es aber her dass das Direktorium trotzdem über die Wiederherstellung eines Prä-Greifenburg Zustandes der Gegend abstimmen kann.
Wasserdicht ist meiner Meinung nach eigentlich kaum etwas im Regelwerk formuliert.
Zitat:4. Sofern eine MN beantragt auch ihre Landesformen in der Art löschen zu lassen dass Landmassen oder Teile davon von der OIK-Karte entfernt würden, muss durch das Direktorium diese durch Landmasse vergleichbarer Größe und Ausrichtung ersetzt werden, wenn sich wenigstens eine MN, welche in Bezug auf die zu löschende MN die in §7 (1) aufgeführten Merkmale eines benachbarten Staates aufweist, dafür ausspricht die lokalen geographischen Verhältnisse in groben Zügen zu erhalten.
5. Falls kein entsprechender Wunsch seitens einer benachbarten MN geäußert wird, kann auf Beschluss des Beirats dennoch die Schaffung einer solchen Ersatzlandmasse oder die Wiederherstellung eines Zustandes vor Eintragung der gelöschten MN auf dem betreffenden Kartenausschnitt erfolgen.
Landmasse wurde nicht zusammen mit Greifenburg entfernt also kann auch kein Wunsch nach Ersatzlandmasse geäußert werden. Der Wortlaut gibt es aber her dass das Direktorium trotzdem über die Wiederherstellung eines Prä-Greifenburg Zustandes der Gegend abstimmen kann.
Wasserdicht ist meiner Meinung nach eigentlich kaum etwas im Regelwerk formuliert.

