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Erklärung zur Entscheidung betreffend des Hinterlandantrags des IL
#13
Wenn es erlaubt ist werde ich versuchen zu umreißen wie sich die Lage regeltechnisch aus meiner Sicht darstellt.

Zunächst einmal verweise ich darauf dass es im Kartenregelwerk zum Thema Wiederherstellung von Landmasse nach Löschung einer MN zwei relevante Abschnitte gibt (§9 Abs 4 und §9 Abs.5).

Zitat:...
4. Sofern eine MN beantragt auch ihre Landesformen in der Art löschen zu lassen dass Landmassen oder Teile davon von der OIK-Karte entfernt würden, muss durch das Direktorium diese durch Landmasse vergleichbarer Größe und Ausrichtung ersetzt werden, wenn sich wenigstens eine MN, welche in Bezug auf die zu löschende MN die in §7 (1) aufgeführten Merkmale eines benachbarten Staates aufweist, dafür ausspricht die lokalen geographischen Verhältnisse in groben Zügen zu erhalten.

5. Falls kein entsprechender Wunsch seitens einer benachbarten MN geäußert wird, kann auf Beschluss des Beirats dennoch die Schaffung einer solchen Ersatzlandmasse oder die Wiederherstellung eines Zustandes vor Eintragung der gelöschten MN auf dem betreffenden Kartenausschnitt erfolgen.

Wie bereits völlig richtig festgestellt wurde war das Imperium Ladinorum zum Zeitpunkt der Löschung von Targa et al. keine im Sinne des Regelwerks benachbarte MN. Die Entscheidung des Direktoriums den nach §9 Abs.4 gestellten Antrag des Imperium Ladinorum abzuweisen war also in meinen Augen vollkommen korrekt und im Einklang mit dem geltenden Regelwerk.

Dessen ungeachtet besteht theoretisch die Möglichkeit einer Änderung der Landmasse im Sinne des IL gemäß §9 Abs.5 über einen entsprechenden Antrag im Beirat (die Erfolgsaussichten sind geringer da sich dabei eine Mehrheit im Beirat finden muss die den Antrag unterstützt aber prinzipiell ist die Grundlage dafür da). Das einzige Argument gegen eine solchen Vorgehensweise das ich im Moment sehe wäre anzuführen dass die betreffenden Länder ihre Landmasse nicht direkt bei Löschung sondern vorher über eine Gebietsverkleinerung von der OIK entfernt haben wobei man allerdings darüber diskutieren könnte ob eine Verkleinerung der eigenen Landesfläche auf Null mit anschließendem Löschantrag nicht faktisch einer Löschung unter dauerhafter Entfernung von Landmasse von der OIK-Karte entspricht (nur dass sie hier eben in zwei Phasen erfolgt ist statt in einem Zug).

Soweit meine Einschätzung zur "Rechtslage".

@Veuxin: Falls du meinst diesen Beitrag als illegitim löschen zu müssen steht dir das natürlich frei. Allerdings weise ich der Vollständigkeit halber darauf hin dass ich einen Screenshot angefertigt habe und mir vorbehalte diesen in einem solchen Fall an anderer Stelle zu veröffentlichen (z.B. zu Informationszwecken im OIK-Thread des Aqua-Forums).
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