13.06.2012, 22:47
Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber PNs zu zitieren bzw. sie zu umschreiben, falls man urheberrechtliche Bedenken hat, ist natürlich nicht verboten. Wenn der A an den B einen Brief schreibt, muß er auch damit rechnen, daß der B über den Inhalt des Briefes redet. Es sei denn es wurde vorher ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Was anderes wäre es freilich, wenn ein Dritter das veröffentlichen würde, etwa ein Administrator, der den PN-Inhalt aus der Datenbank fischt. Auch was anderes, wäre es gewiß, wenn es sich dabei etwa um ein Buchmanuskript handeln würde, da muß man freilich annehmen, daß das nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.

