13.06.2012, 22:59
Ich pflege für gewöhnlich - eigentlich nie - PNs zu veröffentlichen oder sonstige private Daten meiner Benutzer breitzutreten, mir das zu unterstellen ist eine Unverschämtheit, die an üble Nachrede grenzt.
Allerdings würde mich dann doch mal interessieren auf welcher Rechtsgrundlage diese rechtlichen Konsequenzen erfolgen sollen. Wenn jemand nicht will, daß etwas publik wird, sollte er das vorher mitteilen, oder es eben für sich behalten.
Gesetzt den Fall mir schreibt einer eine PN, in der er mir mitteilt, daß er einen anderen ermordet hat, dann würde ich das selbstverständlich an die Polizei weiterleiten.
Allerdings würde mich dann doch mal interessieren auf welcher Rechtsgrundlage diese rechtlichen Konsequenzen erfolgen sollen. Wenn jemand nicht will, daß etwas publik wird, sollte er das vorher mitteilen, oder es eben für sich behalten.
Gesetzt den Fall mir schreibt einer eine PN, in der er mir mitteilt, daß er einen anderen ermordet hat, dann würde ich das selbstverständlich an die Polizei weiterleiten.

