13.06.2012, 23:03
Erstens: Unterstellt hab ich dir goar nüscht.
Zweitens: Es gilt das Postgeheimnis.
Drittens: Hier geht es nicht um die Vermeidung einer RL-Straftat, also rede nicht an solchen Schmarrn daher.
Zweitens: Es gilt das Postgeheimnis.
Drittens: Hier geht es nicht um die Vermeidung einer RL-Straftat, also rede nicht an solchen Schmarrn daher.

