13.06.2012, 23:13
Zitat:Original von Wen Djebau n Djet
Erstens: Unterstellt hab ich dir goar nüscht.
Dieser Satz "Oder anders....in Deinem Forum würde ich Dir garantiert keine PN schicken" sah mir aber stark danach aus.
Zitat:Zweitens: Es gilt das Postgeheimnis.
Das Postgeheimnis bezieht sich aber auf das unbefugte Lesen bzw. Öffnen von Briefen. Also wenn zum Beispiel der Briefträger oder eine andere Dritte Person Briefe aufmacht und liest, die NICHT für sie bestimmt sind. Das ist aber was grundlegend anderes, als über PNs zu reden, die sehr wohl für einen bestimmt waren.
Zitat:Drittens: Hier geht es nicht um die Vermeidung einer RL-Straftat, also rede nicht an solchen Schmarrn daher.
Nenn mir die Rechtsnorm auf die sich die sogenannte Straftat bezieht und wir reden weiter.

