02.10.2005, 13:26
Zitat:Original von Dr. Thasco
Allerdings muss man ja für eine Gebiertserweiterung keine Begründung geben, oder?
In der Tat, doch WENN man eine Begründung mit angibt, dann sollte diese wenigstens mit dem Regelwerk konform und logisch nachvollziehbar sein

Ein nicht mehr existenter Staat kann wohl kaum eine Entscheidung über einen Zusammenschluss treffen... nichtmal, wenn man einen sog. Nachlassverwalter (
) damit beauftragt, wie dies zur Überzeugung BWs im Beachclub geschehen ist.... nicht mehr existent ist einfach nicht mehr existent

