14.06.2012, 20:39
Zitat:Original von Kaiser Veuxin II.
Nein, meine ich nicht. Du hast ja eine Rechtsgrundlage geliefert
Sehr schön, dann können die ganzen Keulen jetzt ja hoffentlich so langsam wieder in der Schublade verschwinden.
Zitat:Original von Kaiser Veuxin II.
(und anschließend sehr schön demontiert)
Ich wüsste nicht was ich hier demontiert haben sollte. Ich habe erläutert warum §9/4 hier in meinen Augen nicht greift aber auch gesagt dass §9/5 sehr wohl anwendbar wäre und dem IL zumindest die Chance eröffnet diese Änderungen an der Küstenlinie durchzubringen.
Der Vollständigkeit habe ich auch auf ein mögliches Argument hingewiesen mit dem man die Anwendbarkeit von §9/5 bestreiten könnte aber eben auch gesagt (und wie ich finde deutlich genug) dass ich dieses Argument für fragwürdig halte und da zumindest Diskussionsbedarf sehe bevor man es allzu leichtfertig gelten lässt.
Da wohl niemand ein Interesse hat das OIK-Regelwerk zu einem unübersichtlichen Wust aus Paragraphen aufzublasen kann es nicht alle denkbaren Fälle gezielt abdecken und bedarf daher der Auslegung. Im vorliegenden Fall wäre die folgende Frage zu klären:
Ist eine Löschung nach einer Gebietsverkleinerung die nichts anderes mehr bewirkt hat als kurz vor dem eigentlichen Löschantrag noch einen Kartenausschnitt umzugestalten vom Grundsatz her genauso zu behandeln wie eine Löschung bei der Landmasse von der OIK-Karte entfernt wurde ?
Falls ja greifen §9/4 und §9/5 auch in so einem Fall (auch wenn §9/4 aus bereits genannten Gründen für das IL hier nicht zum Tragen kommt). Dann hätte das IL auch als nichtbenachbarte MN natürlich das Recht über die von ihm gewünschte Eintragung von Ersatzlandmasse im Beirat abstimmen zu lassen.
Falls nein besteht die genannte Möglichkeit für das IL nicht allerdings würde damit in meinen Augen ein Präzedenzfall geschaffen der faktisch einer Aushöhlung des Regelwerks gleichkommt da er in Zukunft jeder MN die sich löschen lassen möchte erlauben würde über die selbe Vorgehensweise §9/4 und §9/5 vollkommen auszuhebeln falls sie das wünscht.

