14.06.2012, 22:50
Zitat:Original von Erica Simmons
Sehr schön, dann können die ganzen Keulen jetzt ja hoffentlich so langsam wieder in der Schublade verschwinden.
Ich hoffe es. Ich bin niemand, der gerne Adminrechte anwendet.
Zitat:Zitat:Original von Kaiser Veuxin II.
(und anschließend sehr schön demontiert)
Ich wüsste nicht was ich hier demontiert haben sollte. Ich habe erläutert warum §9/4 hier in meinen Augen nicht greift aber auch gesagt dass §9/5 sehr wohl anwendbar wäre und dem IL zumindest die Chance eröffnet diese Änderungen an der Küstenlinie durchzubringen.
Du hast die Behauptung des IL demontiert, es gäbe eine Rechtsgrundlage für ihren allgemeinen Antrag, die gibt es nämlich nicht. Dass das IL immer den Weg über den Beirat gehen kann, wurde ja auch vom Direktorium mehrfach betont, und ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum es das nicht einfach macht.
Zitat:Ist eine Löschung nach einer Gebietsverkleinerung die nichts anderes mehr bewirkt hat als kurz vor dem eigentlichen Löschantrag noch einen Kartenausschnitt umzugestalten vom Grundsatz her genauso zu behandeln wie eine Löschung bei der Landmasse von der OIK-Karte entfernt wurde ?
In meinen Augen nein, weil dann der Zusammenfassung irgendwelcher Gebietsveränderungen und Löschungen nichts mehr im Wege stünde. Das sind eindeutig zwei separate Vorgänge, und hätten es die betreffenden MNs nicht als zwei separate Vorgänge gewünscht, hätten sie es wohl in einem gemacht. Vor allem ist zu bedenken, wie die Karte vor GN/Targa/Tomanien aussah, nämlich so. Es ist also nicht so, als würde das IL irgendeinen Urzustand herstellen wollen.
Zitat:Falls nein besteht die genannte Möglichkeit für das IL nicht allerdings würde damit in meinen Augen ein Präzedenzfall geschaffen der faktisch einer Aushöhlung des Regelwerks gleichkommt da er in Zukunft jeder MN die sich löschen lassen möchte erlauben würde über die selbe Vorgehensweise §9/4 und §9/5 vollkommen auszuhebeln falls sie das wünscht.
Ja, das ist richtig. Ich würde hier allerdings eher das Regelwerk nachbessern als beide Augen zu verschließen und laut zu singen, um sich diese Arbeit zu ersparen.
Die Absätze 4 und 5 sind ja auch eher neu und etwas in einer Hitze erschaffen worden. Ich persönlich würde es schätzen, wenn diese beiden Absätze gestrichen würden und stattdessen ein neuer Paragraph Einzug erhielte, der dem Beirat die Macht gibt, beliebige unbesiedelte Landmassen nach Gutdünken zu verändern, sofern alle eventuell vorhandenen Nachbarn (nach der bekannten Definition mit den angrenzenden Planquadraten) der zu verändernden Planquadrate zustimmen.

