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Erklärung zur Entscheidung betreffend des Hinterlandantrags des IL
#17
Zitat:Original von Kaiser Veuxin II.
Du hast die Behauptung des IL demontiert, es gäbe eine Rechtsgrundlage für ihren allgemeinen Antrag, die gibt es nämlich nicht. Dass das IL immer den Weg über den Beirat gehen kann, wurde ja auch vom Direktorium mehrfach betont, und ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum es das nicht einfach macht.

Da offenbar ein großer Teil der Diskussion über PNs geführt wurde, kann ich leider nicht nachvollziehen wer was behauptet und wer wem was wie erklärt oder nicht erklärt hat. Tatsache ist dass der Antrag des IL nun auch wieder nicht völlig aus der Luft gegriffen ist (dazu später mehr).

Zitat:Original von Kaiser Veuxin II.
Zitat:Ist eine Löschung nach einer Gebietsverkleinerung die nichts anderes mehr bewirkt hat als kurz vor dem eigentlichen Löschantrag noch einen Kartenausschnitt umzugestalten vom Grundsatz her genauso zu behandeln wie eine Löschung bei der Landmasse von der OIK-Karte entfernt wurde ?

In meinen Augen nein, weil dann der Zusammenfassung irgendwelcher Gebietsveränderungen und Löschungen nichts mehr im Wege stünde.

Ich sehe eigentlich nicht wie man aus der Gleichbehandlung einer Löschung von Landmasse und einer Gebietsverkleinerung unter Entfernung von Landmasse kurz vor einem Löschantrag eine allgemeine Verknüpfung beliebiger Gebietsveränderungen mit Löschungen ableiten soll.

Zitat:Original von Kaiser Veuxin II.
Das sind eindeutig zwei separate Vorgänge, und hätten es die betreffenden MNs nicht als zwei separate Vorgänge gewünscht, hätten sie es wohl in einem gemacht.

Die Vorgehensweise bewirkt exakt das selbe wie eine Löschung unter Entfernung von Landmasse also warum sollte sie nicht auch in ihren regeltechnischen Konsequenzen nach der Löschung gleich behandelt werden. Zumal, wenn ich danach gehe, die Absicht dahinter wohl auch keine andere war als bei der Entfernung von Landmasse im Zuge eines Löschantrags. Warum es in zwei Schritten erledigt wurde weiß ich nicht, das müsste man schon die ehemaligen Delegierten der betreffenden MNs fragen. Es gab wenn ich mich recht erinnere relativ kurz vorher in Zusammenhang mit Hansastan die Diskussion ob eine MN überhaupt ihre Landesformen mit von der Karte löschen darf und ich vermute man wollte durch diese Vorgehensweise vergleichbare Diskussionen vermeiden (das ist aber natürlich nur eine Theorie).

Zitat:Original von Kaiser Veuxin II.
Vor allem ist zu bedenken, wie die Karte vor GN/Targa/Tomanien aussah, nämlich so. Es ist also nicht so, als würde das IL irgendeinen Urzustand herstellen wollen.

Zumindest keinen Urzustand von vor der Eintragung der entsprechenden MNs. Allerdings lag Ladinien schon einmal genau da wo es jetzt liegt (siehe hier). Es geht also in erster Linie darum dass nun da das betreffende Gebiet wieder als Teil des IL gesimt wird, alles was früher keine Küste war auch jetzt keine Küste ist. Das ist denke ich ein legitimes Anliegen und vor dem Hintergrund dass es bei der alten Eintragung eine Nachbarschaft zu den gelöschten MNs gab ist auch der Antrag nach §9/4 längst nicht so an den Haaren herbeigezogen wie du es anscheinend darstellen möchtest (das ändert aber nichts daran dass ich mit dem Direktorium darin übereinstimme dass §9/4 hier eigentlich nicht passt).

Zitat:Original von Kaiser Veuxin II.
Zitat:Falls nein besteht die genannte Möglichkeit für das IL nicht allerdings würde damit in meinen Augen ein Präzedenzfall geschaffen der faktisch einer Aushöhlung des Regelwerks gleichkommt da er in Zukunft jeder MN die sich löschen lassen möchte erlauben würde über die selbe Vorgehensweise §9/4 und §9/5 vollkommen auszuhebeln falls sie das wünscht.

Ja, das ist richtig. Ich würde hier allerdings eher das Regelwerk nachbessern als beide Augen zu verschließen und laut zu singen, um sich diese Arbeit zu ersparen. Wink Die Absätze 4 und 5 sind ja auch eher neu und etwas in einer Hitze erschaffen worden. Ich persönlich würde es schätzen, wenn diese beiden Absätze gestrichen würden und stattdessen ein neuer Paragraph Einzug erhielte, der dem Beirat die Macht gibt, beliebige unbesiedelte Landmassen nach Gutdünken zu verändern, sofern alle eventuell vorhandenen Nachbarn (nach der bekannten Definition mit den angrenzenden Planquadraten) der zu verändernden Planquadrate zustimmen.

Persönlich finde ich die beiden Absätze so wie sie jetzt sind in Ordnung (sonst hätte ich sie auch nicht zur Abstimmung stellen lassen). Sie lassen nicht zu viel Raum für willkürliche Änderungen und erlauben es einer MN die Geographie in ihrer Nähe zu erhalten wenn sie daran ein Interesse hat (allerdings muss ich zugeben dass ich an die Möglichkeit, dass jemand auf die Idee kommen könnte erst Landmasse durch eine Verkleinerung zu entfernen kurz bevor er den Löschantrag stellt, nicht gedacht habe).

Falls du eine konkrete Idee hast wie man das Regelwerk vereinfachen kann indem man aus diesen beiden zugegeben etwas langatmigen Absätzen einen kürzeren macht ohne dass die ursprüngliche Absicht hinter deren Einführung dabei verloren geht, dann stelle bitte einen entsprechenden Vorschlag zur Diskussion Smile.
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