22.06.2012, 00:41
Stimmt. Und in sofern waren die glorreichen Drei (Kush, Seereich und IL) fast mustergültig. Für das Seereich ist das IL ein neuer Nachbar, weil das Reich von Ephèbe aus einer Kolonie der (West-)Ladiner hervorging und gleichzeitig vertraut, weil das Seereich schon lange zur Res Publica enge Beziehungen hatte (wenigstens zeitweise). Das nun das ehemalige Mutterland von den ehemaligen Kolonien wieder aufgebaut wird passt also durchaus ins Bild. Und die Kushiten sind vielleicht aus Angst vor den "Fabelwesen" nie auf dem Archipel vor ihrer Haustüre gelandet. Wer weiß? Man kann, wenn man will, so einiges erklären, man sollte aber vorher auf die Nachbarn zugehen.
Ein "Ich will da hin und basta!" ist nicht hinnehmbar. Derzeit sind die Regeln im Falle einer Eintragung aber meiner Meinung nach recht schwammig und eben darum geht es mir. Der nächste potentielle Nachbar kann sich ruhig ansiedeln, aber eben nicht jeder X-beliebige.
Das IL ist ja durchaus nicht gegen neue Nachbarn, wie man am Beispiel Batavia gesehen haben könnte.
Es sollte meines Erachtens nach einer vetoberechtigten MN auch die Möglichkeit gegeben werden, ein Instrumentarium einzusetzen, mit dem sie selbst prüfen kann, ob sie ein Veto einlegen möchte oder nicht.
Vielleicht kann man in die Regeln aufnehmen, dass eine Reservierung unmöglich ist, wenn die einzutragende MN nicht vor Antragstellung bei der OIK Kontakt zu den jeweiligen Veto-Staaten aufgenommen hat?
Quasi ein Vetorecht schon bei der Reservierung?
Ein "Ich will da hin und basta!" ist nicht hinnehmbar. Derzeit sind die Regeln im Falle einer Eintragung aber meiner Meinung nach recht schwammig und eben darum geht es mir. Der nächste potentielle Nachbar kann sich ruhig ansiedeln, aber eben nicht jeder X-beliebige.
Das IL ist ja durchaus nicht gegen neue Nachbarn, wie man am Beispiel Batavia gesehen haben könnte.
Es sollte meines Erachtens nach einer vetoberechtigten MN auch die Möglichkeit gegeben werden, ein Instrumentarium einzusetzen, mit dem sie selbst prüfen kann, ob sie ein Veto einlegen möchte oder nicht.
Vielleicht kann man in die Regeln aufnehmen, dass eine Reservierung unmöglich ist, wenn die einzutragende MN nicht vor Antragstellung bei der OIK Kontakt zu den jeweiligen Veto-Staaten aufgenommen hat?
Quasi ein Vetorecht schon bei der Reservierung?

