30.01.2006, 20:20
Zitat:Original von Hermann zu GrimmbergStimme ich zu.
Nun, die Doppelfunktion des Forum schließe ich mal aus - sonst hätte man nicht beides getrennt aufgeführt. Der erste Staat, bei dem dies mißachtet wurde, war meines Wissens Attekarien - so lange ist die Sache also noch nicht her. Natürlich kann man Staaten, die damals ohne Website eingetragen wurden, schlecht wieder austragen - aber man ab jetzt wieder rigoroser vorgehen. Regelwerk ist Regelwerk, es wird nicht dadurch ungültig, daß es einmal gebrochen wurde.
Attekarien sollte dann auch eine Webpräsenz einrichten, sagen wir innerhalb von 30 Tagen, ansonsten muss ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Regeln der OIK eingeleiltet werden!

