16.01.2013, 12:01
Dennoch besagt das Kartenregelwerk weiterhin unter
Ich bedanke mich bei Inga für ihre Loyalität und bedaure, dass wir unsere Arbeit nicht gemeinsam fortführen können.
Zitat:§12 Auflösung des OIK
1. Das OIK kann sich nur dadurch auflösen, das sich in einer Abstimmung der Kartenstaaten kein Staat für den Fortbestand ausspricht.
2. In diesem Fall wird das gesamte Kartenmaterial an die UVNO zur weiteren Pflege übergeben.
Ich bedanke mich bei Inga für ihre Loyalität und bedaure, dass wir unsere Arbeit nicht gemeinsam fortführen können.

