17.08.2013, 09:45
Das Regelwerk ist da sehr eindeutig:
Was mir im Falle des Antrags noch fehlt, sind Unterlagen, die folgendes nachweisen:
Zitat:§7 VetorechtReunion ist also vetoberechtigt.
1. Staaten, welche ein Territorium im selben Planquadrat wie der Antragsteller oder in einem horizontal, vertikal oder diagonal angrenzenden Planquadrat besitzen, besitzen bei Eintragungen nach §3 3. b) und Gebietserweiterungen nach §6 1 ein Vetorecht. Des Weiteren besitzt das Direktorium ebenfalls ein Vetorecht.
Was mir im Falle des Antrags noch fehlt, sind Unterlagen, die folgendes nachweisen:
Zitat:§6 Gebietsveränderungen
(...)
b) Eine Gebietsveränderung im Sinne der Hinzunahme neuer Gebiete, die nicht Teil der ursprünglichen Ausgestaltung einer MN waren (Gebietserweiterung), erfordert außerdem eine nachweisliche kontinuierliche Einbindung der neu gestalteten Gebiete in die Simulation über einen Zeitraum von wenigstens 60 Tagen.

