14.12.2013, 00:35
Man könnte die erste Stimmabgabe vermutlich auch als Enthaltung auffassen. Im übrigen finde ich dieses Augenrollen schon etwas unhöflich, jedenfalls aber in einer sachlichen Auseinandersetzung überflüssig.
Art. 5 Abs. 7 bzw. Nr. 7 der Geschäftsordnung besagt jedenfalls:
Wenn ich mir das so ansehe, sehe ich wirklich keinen Grund, warum man einen edierten Post anders werten sollte als zwei Posts. Was wollte man dafür ins Feld führen? Bei einem edierten Post ist doch auch klar zu sehen, wann er abgegeben wurde und ob das vor Ablauf der Frist war.
Im übrigen hast Du Deinen zweiten Post mit einem Kommentar versehen, mithin ist er meines Erachtens ohnehin ungültig. Es wäre ja - grundsätzlich betrachtet - fragwürdig, wenn das Direktorium jedes Mal darüber entscheiden müßte, welche Kommentare nun Kommentare im Sinne der GO und welche nicht Kommentare im Sinne der GO sind.
Man könnte sogar bei dem SimOff-Kommentar Inga van Mauritz' die Frage aufwerfen, ob das nicht eine Kommentierung darstellt. Schließlich wurde die Regel eingeführt, damit eben keine Kommentare in die Abstimmungsthreads gepostet werden. So weit würde ich aber nicht gehen wollen.
Interessant ist allerdings, wie es bei Stimmabgaben ohne Nationenangabe aussieht. Da gibt es zwar einen klare Verhaltensmaßgabe, allerdings wird keine Rechtsfolge benannt. Deshalb würde ich die Stimme in diesem Fall nicht aberkennen.
Art. 5 Abs. 7 bzw. Nr. 7 der Geschäftsordnung besagt jedenfalls:
Zitat:Bei öffentlicher Abstimmung ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Bei mehrfacher Stimmabgabe eines Mitgliedslandes werden beide Stimmen ungültig.
Wenn ich mir das so ansehe, sehe ich wirklich keinen Grund, warum man einen edierten Post anders werten sollte als zwei Posts. Was wollte man dafür ins Feld führen? Bei einem edierten Post ist doch auch klar zu sehen, wann er abgegeben wurde und ob das vor Ablauf der Frist war.
Im übrigen hast Du Deinen zweiten Post mit einem Kommentar versehen, mithin ist er meines Erachtens ohnehin ungültig. Es wäre ja - grundsätzlich betrachtet - fragwürdig, wenn das Direktorium jedes Mal darüber entscheiden müßte, welche Kommentare nun Kommentare im Sinne der GO und welche nicht Kommentare im Sinne der GO sind.
Man könnte sogar bei dem SimOff-Kommentar Inga van Mauritz' die Frage aufwerfen, ob das nicht eine Kommentierung darstellt. Schließlich wurde die Regel eingeführt, damit eben keine Kommentare in die Abstimmungsthreads gepostet werden. So weit würde ich aber nicht gehen wollen.
Interessant ist allerdings, wie es bei Stimmabgaben ohne Nationenangabe aussieht. Da gibt es zwar einen klare Verhaltensmaßgabe, allerdings wird keine Rechtsfolge benannt. Deshalb würde ich die Stimme in diesem Fall nicht aberkennen.

