17.02.2014, 20:22
Entschuldigung, aber gilt dies
nicht mehr gültig?
Zitat:3. Ausgenommen von § 6 Abs. 2 sind Anträge auf Gebietsverkleinerungen. Sie sind auch dort zulässig, wo kein Staat ein Vetorecht besitzt. Das Vetorecht des Direktoriums nach § 7 bleibt unberührt.
nicht mehr gültig?

