08.04.2014, 19:43
Klingt gut, so machen wir das. Auch, wenn ich gerade in Fuchsen war, um die Lage zu beurteilen, und … ach Du meine Güte, dieser »Vertrag« mit Bergen. Ganz abgesehen davon, dass der Hofkanzler keine Verträge im Allgeingang schließen kann, sondern nur der Freistaat, ist es ja ganz reizend, wie da durch diese Rechtsakte der Hofkanzler dazu bemächtigt wird, die Volksversammlung zu übergehen, sofern der Staatskanzler Bergens ihm dabei zustimmt.

