11.04.2014, 12:52
Siehe §6 Abs 6. des Kartenregelwerks:
Zitat:6. a) Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, auch in Form der Modifizierung der ursprünglich eingetragenen Staatsgrenzen, ist nur alle 4 Monate einmal und erstmalig frühestens 4 Monate nach der Eintragung zulässig.
b) Eine Gebietsveränderung im Sinne der Hinzunahme neuer Gebiete, die nicht Teil der ursprünglichen Ausgestaltung einer MN waren (Gebietserweiterung), erfordert außerdem eine nachweisliche kontinuierliche Einbindung der neu gestalteten Gebiete in die Simulation über einen Zeitraum von wenigstens 60 Tagen.

