23.05.2014, 20:58
Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn alle Nachweise vorliegen. Ich wäre so frei, das Großfürstentum zu informieren. Im übrigen ist der PFKanische Bund auch vetoberechtigt.
An der Stelle möchte ich mal grundsätzlich festhalten - weil es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen ist -, dass es völliger Blödsinn ist, einen unvollständigen Antrag einzureichen.
An der Stelle möchte ich mal grundsätzlich festhalten - weil es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen ist -, dass es völliger Blödsinn ist, einen unvollständigen Antrag einzureichen.

