09.06.2014, 22:34
Zitat:Original von August I.
In dem Regelwerk ist sicher nicht geregelt, wie es u Projekte steht, die auf beiden Karten gelten. Wir haben uns damals entschieden das bisschen Gebiet, dass wir brauchen, auf der CartA einzutragen, weil damals alles für die CartA sprach.
Äh, doch. Das ist im Regelwerk ganz klar geregelt:
Zitat:§7 Vetorecht
1. Staaten, welche ein Territorium im selben Planquadrat wie der Antragsteller oder in einem horizontal, vertikal oder diagonal angrenzenden Planquadrat besitzen, besitzen bei Eintragungen nach §3 3. b) und Gebietserweiterungen nach §6 1 ein Vetorecht. Des Weiteren besitzt das Direktorium ebenfalls ein Vetorecht.
Der Kirchenstaat hat kein Territorium im selben Planquadrat wie der Antragsteller, noch in einem horizontal, vertikal oder diagonal angrenzenden Planquadrat. Welche Projekte welche Territorien auf Karten haben, die nicht die OIK-Karte sind, ist für dieses Kartenregelwerk und folglich alle darin geltenden Bestimmungen gänzlich irrelevant.

