10.06.2014, 02:54
Zitat:Original von Inga van Mauritz
Aus diesem Grund handhabe ich es bislang so, dass ich entsprechende Informationen via PN dulde, wenn darüber informiert wird.
Ich sehe mich bei der Handhabung dieser Praxis im Einklang mit § 4,3 der Kartenregelwerkes:
Zitat:Der Antrag auf Gebietseintragung entspricht dem auf Gebietsreservierung mit der Ausnahme, dass alle Staaten, deren Territorium sich im gewünschten oder im angrenzenden Planquadrat erstreckt, vor Antragstellung nachweislich und öffentlich über die geplante Antragsstellung zu informieren sind.
Dort steht nämlich nicht, dass die Benachrichtigung zwingend in einem Forum zu erfolgen hat.
Darüber kann man nun aber vortrefflich streiten, ob im Falle einer PN-Benachrichtigung diese Forderung erfüllt ist.
Zitat:Original von Willhelm von Bajar
ich weise darauf hin das wer lesen kann klar im Vorteil ist:
Zitat:Zu Turanien ich habe dem Delegierten eine PN in diesem Forum geschickt ein Bild dazu findet sich hier: http://www.mn-bajar.de/download/file.php?id=6&sid=.Quelle: Königreich Bajar
Ich z. B. erhalte nur diese Meldung, wenn ich dem o. g. Link folge:
"Du wurdest auf diesem Board dauerhaft gesperrt."
Für mich ist das also nur eine bloße Behauptung, dass eine Benachrichtigung erfolgt ist. Und das erfüllt weder den Tatbestand der Nachweislichkeit, noch der Öffentlichkeit.
Unabhängig davon steht es Turanien natürlich frei gegen die Richtigkeit des Verfahrens offiziell vorzugehen und das sollte es auch, statt hier simoff darüber zu debattieren.

