10.06.2014, 07:24
Also ich kann den Screenshot gut sehen. Daher ging ich davon aus, dass das jeder konnte. In diesem Falle wäre allerdings zu diskutieren, ob der Tatbestand der Öffentlichkeit erfüllt ist. Den der Nachweislichkeit sehe ich als gegeben an, da er mir als zuständiger Direktorin zur Kenntnis gelangte.
Aber wir können das gerne für zukünftige Verfahren klären lassen. Dann habe ich bzw. meine Nachfolger da was an der Hand, wie wir uns in solchen Fällen verhalten sollen. Ich werde mich aber gegen zwei Punkte stark machen: 1. Dass das Regelwerk auch weiterhin nicht die Bedingung macht, dass die Benachrichtigung in einem Forum zu erfolgen hat und 2. dass neue Staaten nicht Gefahr laufen an nicht freigeschalteten Forenaccounts zu scheitern.
Aber wir können das gerne für zukünftige Verfahren klären lassen. Dann habe ich bzw. meine Nachfolger da was an der Hand, wie wir uns in solchen Fällen verhalten sollen. Ich werde mich aber gegen zwei Punkte stark machen: 1. Dass das Regelwerk auch weiterhin nicht die Bedingung macht, dass die Benachrichtigung in einem Forum zu erfolgen hat und 2. dass neue Staaten nicht Gefahr laufen an nicht freigeschalteten Forenaccounts zu scheitern.

