10.06.2014, 13:58
Zitat:Original von Marcus Flavius Celtillus
Zitat:Christiane Bergmann-Roh:
Und mit welcher Begründung?
Ich frag, weil ich das nicht nachvollziehen kann. Jede MN hat doch ein Forum und öffentlicher gehts gar nicht. Immerhin heißt öffentlich "für jedermann sichtbar". Und ich persönlich finde schon, wenn eine "MN" zu benachrichtigen ist, dann ist eine MN gemeint, nicht ein Delegierter. Erst Recht, wenn man den Regelwerktext auf die Goldwage legt. cool Zunge raus Augenzwinkern
Sehe ich ganz genau so. Sonst bräuchte man ja nicht mal mehr ein Forum. Das Forum ist der "Hoheitsbereich" einer MN. Soll ich eine MN benachrichtigen, so hat dies meiner Meinung nach im Forum zu geschehen. Im Falle einer PN-Benachrichtigung sehe ich die öffentliche Benachrichtigung als nicht gegeben an.
Das ist leider Quatsch. Eine MN braucht nicht zwingend ein Forum. Siehe Reunion. Das soll meiner Meinung nach auch so bleiben, weil wir da keine Vorschriften machen sollten. Der "Hoheitsbereich" sollte vielmehr die Homepage sein.
Und damit komme ich auch zu Frau Bergmann-Roh: Eben weil das Regelwerk aus dem o.g. keine Forumspflicht kennt und daher auch die Benachrichtigung in einem solchen nicht zwingend vorsieht. Meiner Auffassung nach könnte "öffentlich" auch hier im OIK-Forum sein... Denn was sagt § 4,3? "3. Der Antrag auf Gebietseintragung entspricht dem auf Gebietsreservierung mit der Ausnahme, dass alle Staaten, deren Territorium sich im gewünschten oder im angrenzenden Planquadrat erstreckt, vor Antragstellung nachweislich und öffentlich über die geplante Antragsstellung zu informieren sind." Dem Wortlaut nach steht da noch nicht mal, dass die Information im jeweiligen Staat zu erfolgen hat.

