17.06.2014, 10:58
Zitat:Beschluss des Direktoriums
Das Direktorium der OIK hat einstimmig beschlossen, das Veto aus Kush als nicht zulässig zurückzuweisen. Aus Sicht der Direktoriums ist das Veto unbegründet, da a) Judäa keine Gebietsansprüche gegenüber Kush äußert, die auf eine Simulation des Konfliktes Israel–Palästina hinweisen würden, und b) aus der Existenz von Christen auf Judäa nicht automatisch ein Konfliktpotential gefolgert werden kann; auch deshalb, da Kush selber ohne größere Probleme eine starke christliche Minderheit hat.
gez.
V. ent Drakestrin-Rumata | I. van Mauritz
(Enthaltung: Idris I.)

