12.07.2014, 10:20
Zitat:Außerdem liegt hier kein Verstoß gegen RL-Recht vor
Eine wohl eher nicht dem Frieden dienende aber interessante Frage.
Wir sind vermutlich nach bürgerlichem Recht schon so etwas wie Vertragspartner. Schließlich haben wir uns geeinigt (also einen Vertrag geschlossen), die Bedingungen des Regelwerks einzuhalten. Was wiederum bedeutet, daß die Vertragsparteien vertragsgemäßes Verhalten ggf. auch einklagen können bzw. Schadensersatz usw. verlangen - auch wenn das natürlich absurd anmutet und ich so meine Zweifel habe, daß das zur Verhandlung angenommen würde.
Jetzt könnte man freilich noch diskutieren ob dieser IP-Vergleich einer richterlichen Anordnung bedurft hätte und wer ggf. zur Stellung des Antrags berechtigt gewesen wäre...

